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Eidgenössische Steuerverwaltung


Steuerverwaltung Kanton Graubünden


Steuerverwaltung Kanton Zürich


SVA Graubünden


SVA Zürich



 

Mehrwertsteuer MWST

MWST-Sätze ab 01.01.2024:
Normalsatz: 8.1%
Sondersatz: 3.8%
reduzierter Steuersatz: 2.6%


MWST-Sätze bis 31.12.2023:
Normalsatz: 7.7%
Sondersatz: 3.7%
reduzierter Steuersatz: 2.5%


Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV

Sozialversicherung SVA

Reform AHV 21: Was ändert sich ab 2024?

Wichtigste Änderungen
Die neuen Bestimmungen werden ab dem 1. Januar 2024 schrittweise eingeführt. Hier die wichtigsten Änderungen für Versicherte.

Referenzalter 65 für Frauen und Männer
Neu wird für Frauen und Männer das gleiche Referenzalter gelten. Für Frauen steigt das Rentenalter schrittweise von 64 auf das Referenzalter 65: um jeweils 3 Monate pro Jahr. Für Frauen mit Jahrgang 1960 ändert sich noch nichts. Danach gilt:

  • Jahrgang 1961: Referenzalter 64 Jahre + 3 Monate
  • Jahrgang 1962: Referenzalter 64 Jahre + 6 Monate
  • Jahrgang 1963: Referenzalter 64 Jahre + 9 Monate
  • Jahrgang 1964 und jünger: Referenzalter 65 Jahre

Steuererklärung

Eingabetermin der Steuererklärung 2023 für Private:
31.03.2024 ohne Fristerstreckung

Eingabetermin der Steuererklärung 2023 für juristische Personen:
30.09.2024 ohne Fristerstreckung

Seite Steuererkärung

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